Komplexe landesinterne örtliche und sachliche Zuständigkeitsvorschriften können zeitraubende Rechtshilfegesuche erforderlich machen. Insbesondere unter den einzelnen Betreibungs- und Konkurskreisen können Dienstwege jedoch oftmals abgekürzt oder vereinfacht werden, indem sich die Zuständigkeitsträger der Insolvenzverfahrensordnung zu unbürokratischer Kooperation bereit erklären. Persönliche Kenntnis der betreffenden Amtspersonen kann hierbei hilfreich sein.