LAWINFO

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

QR Code

Fazit

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das internationale Konkursrecht in der Schweiz ist relativ komplex. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge ist zeit- und kostenintensiv. Das Hilfsverfahren (auch: Anschlusskonkurs, Minikonkurs usw.) ist in jedem Fall durchzuführen, auch da wo keine schweizerischen Pfandgläubiger oder privilegierte Gläubiger vorhanden sind. Die Verzögerungen durch den aufwändigen Gegenrechtsnachweis führen dazu, dass das Vermögenssubstrat des ausländischen Konkursiten in der Schweiz weiterhin der Einzelexekution bestimmter Gläubiger zugänglich ist. Diese und weitere Umstände haben den Gesetzgeber veranlasst, das internationale Konkursrecht nach dem Vorbild des Bankenkonkurses zu modernisieren

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.