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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

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Privilegierte Gläubiger

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Hilfskonkursverfahren werden im Kollokationsplan privilegierte (bevorrechtigte) Gläubiger aufgenommen.

Privilegierte Gläubiger sind (IPRG 172 Abs. 2):

  • Pfandversicherte Gläubiger (SchKG 219 Abs. 1 – 3)
  • Privilegierte Gläubiger im Sinne von SchKG 219 Abs. 4 (1. – 2. Klasse) mit Wohnsitz in der Schweiz, wobei sich bei der Verteilung (Verteilungsliste) entscheidet, ob und inwieweit diese privilegierten Gläubiger gedeckt werden bzw. ob und inwieweit ein Überschuss zugunsten des ausländischen Hauptkonkurses resultiert.
  • Niederlassungsgläubiger (SchKG 50)
  • zugelassen seit der Gesetzesrevision im Jahre 2018 (in Kraft: 1.1.2019)
  • unabhängig davon, wo sich der Wohnsitz befindet (d.h. sowohl Gläubiger mit Wohnsitz in der Schweiz als auch Gläubiger mit Wohnsitz im Ausland)
  • unabhängig vom Forderungsrang gemäss SchKG 219, d.h. auch Kurrentgläubiger

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