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Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

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Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Melden sich auf den Schuldenruf hin privilegierte Gläubiger, welche in der Folge in den Kollokationsplan des Hilfskonkursverfahrens aufgenommen werden und resultiert nach Vollbefriedigung dieser Gläubiger ein Hilfskonkursaktiven-Überschuss, so wird dieser der ausländischen Konkursverwaltung freigegeben, sofern die übrigen, aber nicht privilegierten Schweizer Gläubiger im ausländischen Hauptkonkursverfahren gleichberechtigt sind wie die übrigen Gläubiger (Anerkennung des ausländischen Kollokationsplanes).

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