Das Konkursamt nimmt einen Schuldenruf vor (analog des summarischen Konkursverfahrens; SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 2).
- die Meldefrist beträgt 30 Tage (SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 2)
- zur Kollokation zugelassen sind die privilegierten Gläubiger im Sinne von IPRG 172 Abs. 1